“…wir möchten Sie auf die Umstellung der Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen ab 01.01.2023 hinweisen und bitten Sie, Ihre Mitglieder darüber zu informieren!”
Hier geht es zum Download 2023-IGDS-GEMA
“…wir möchten Sie auf die Umstellung der Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen ab 01.01.2023 hinweisen und bitten Sie, Ihre Mitglieder darüber zu informieren!”
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Die GEMA schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zuverlässige und schnelle Bearbeitung aller Anfragen im Kundenbereich ist ein zentrales Anliegen der GEMA. Der hohe Anteil von Kundenanliegen verbunden mit nicht digital zu verarbeitenden Angaben verhindert allerdings häufig die schnelle Bearbeitung. Dies geht zu Lasten Ihrer Mitglieder, z.B. durch verspätete Rechnungstellung, langwierige Reklamationsprozesse oder Abwicklung von Angemessenheitsanträgen sowie unserer Urheber, die auf ihre Ausschüttungen länger warten müssen oder ungenaue Abrechnungen erhalten aufgrund von z.B. Musikfolgen, die nicht zugeordnet werden können.
Deshalb werden ab Ende des Jahres 2020 Reklamationen, Kündigungen, Angemessenheitsanträge sowie Musikfolgen grundsätzlich nur noch über unser Onlineportal entgegengenommen. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie zur Etablierung einer zeitgemäßen Kundenkommunikation.
Wir möchten Sie daher bitten, sich mit den weiterführenden Informationen zu diesem Thema unter folgendem Link vertraut zu machen:
https://www.gema.de/aktuelles/news/auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/
Wir werden Sie auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter hierzu auf diesem Wege und über unsere Website auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Paudtke
Geschäftsentwicklung Außendienst
Info vom 05.09.2020 vom 2. stellv. Vorsitzender Ulrich Müller