Thema: Schlüssel- und Waffenaufbewahrung


Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit einem Urteil vom 30. August 2023 die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und/oder Munition gemäß § 36 Abs. 1 WaffG konkretisiert. Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und Verfahrensweisen der jeweiligen Polizeibehörden, hatten sich am 15. April 2024 Vertreter des Schützenwesens in NRW mit NRW-Innenminister Herbert Reul getroffen, um eine einheitliche Verfahrenspraxis der Behörden auf den Weg zu bringen.

Ergebnis dieses Gesprächs war unter anderem auch die Veröffentlichung eines FAQ-Katalogs, der auf die unterschiedlichen Fragestellungen von Schützinnen und Schützen in NRW eingeht. In Zusammenarbeit zwischen dem NRW-Innenministerium und den Vertretern des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen ist dieser nun nachfolgende Fragenkatalog bereits an alle Kreispolizeibehörden des Landes mit der Bitte um Beachtung übermittelt worden.

In diesem FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Bei einzelfallspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/faq-katalog-zum-thema-schluessel-und-waffenaufbewahrung-in-nrw/

(fe)